Allgemeine Geschäftsbedingungen
S 1 Vertragsschluss
Joachim P. Harms schließt ausschließlich Werkverträge über die Erstellung einzelner literarischer Werke ab. Der Vertragsschluss kommt durch ausdrückliche Annahme des Angebotes durch Joachim P. Harms zu Stande, der sich vorbehält, Aufträge, ohne die Angabe von weiteren Gründen abzulehnen.
Der Vertragsschluss bezieht sich stets auf das Angebot und, soweit nicht anders ausgeführt, auf ein einzelnes Gedicht. Bei der Übersendung mehrerer Entwürfe ist im Preisumfang nur einer der Entwürfe enthalten, soweit nichts anderes aufgeführt ist.
S 2 Urheberrechte/ künstlerischer Ausdruck
Joachim P. Harms ist der Urheber und Inhaber aller Rechte aus den von ihm erstellten Gedichten.
Joachim P. Harms ist als Künstler in seiner Form und dem gewählten Ausdruck frei. Insbesondere besteht kein Weisungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich künstlerischer Inhalte, insbesondere gilt dies nicht für die Zahl der Zeilen.
Die vom Auftraggeber festgelegten Themenpunkte des Gedichtes müssen von angemessenem Inhalt sein. Joachim P. Harms behält es sich vor, unangemessene Inhalte zurückzuweisen. Rechtswidrige Inhalte werden nicht zum Inhalt dieses Vertrages.
S 3 Werkerstellung
Joachim P. Harms hat keine Frist, dass in Auftrag gegebene künstlerische Werk zu einem bestimmten Datum zu erstellen, außerhalb eines redlichen Bemühens.
Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die vereinbarten Themen für das Gedicht bis spätestens vier Wochen nach Vertragsschluss mitzuteilen. Joachim P. Harms ist berechtigt, die Themen insgesamt als unangemessene Inhalte oder einzelne Themenpunkte der Gesamtthematik zurückzuweisen. In diesem Falle wird Joachim P. Harms dies dem Auftraggeber mitteilen. Joachim P. Harms ist berechtigt einzelne Themenpunkte anzupassen, wenn dadurch die Gesamtthematik nicht verändert wird.
Joachim P. Harms wird dem Auftraggeber ein Zwischenergebnis zukommen lassen. Der Auftraggeber hat insgesamt das Recht bis zu zwei kostenfreie Nachbesserungen zu verlangen. Danach ist er zur Abnahme des Werkes verpflichtet. Die Annahme des Werkes als gelungen steht der Abnahme gleich. Der Auftraggeber muss hierzu binnen einer Frist von zwei Monaten nach Entwurfsübersendung das Werk ablehnen. Darüberhinausgehende Ablehnungsgründe, die auf künstlerischen Aspekten beruhen hat der Auftraggeber nicht. Der Auftraggeber respektiert insoweit die künstlerische Freiheit des Joachim P. Harms.
Nimmt Joachim P. Harms nach dem zweiten Nachbesserungsversuch noch weitere Änderungen an oder aber erweitert, ergänzt oder verkürzt Joachim P. Harms das bestehende Werk nach dem zweiten Nachbesserungsversuch oder insgesamt nach Vertragsbeendigung, so fällt hierfür eine gesonderte Vergütung an.
Der Auftraggeber verpflichtet sich bis spätestens eine Woche nach Erhalt der Nachbesserung des Gedichtes mitzuteilen, ob er das Gedicht als Werk annimmt. Jedes Lob oder Bestätigung des Werkes steht einer Abnahme des Werkes gleich.
S 4 Lizenzeinräumung
Joachim P. Harms räumt dem Auftraggeber eine widerrufliche, aber unbefristete Lizenz zur Nutzung des Textes in geschriebener Form, sowie zur Visualisierung unter der Maßgabe ein, dass stets der Künstler Joachim Poet Harms genannt wird.
Die Lizenz wird eingeräumt für die DACH — Region in deutscher Sprache.
Für eine gewerblich erteilte Lizenz gilt das Zitiergebot des Künstlers mit folgender weiterer Einschränkung der Lizenzerteilung. Gewerblichen Vertragspartnern wird die Lizenz insoweit eingeräumt, wie sie die Nutzung auf der Internetseite in Broschüren oder in gleichgelagerten Werbeträgern, Hauswänden, Firmenwagen erfolgt. Alle darüberhinausgehende Nutzung und Vervielfältigungen, insbesondere zur Anbringung auf Verkaufsartikeln oder Giveaway Werbemitteln bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Der Auftraggeber wird durch die Lizenz nicht berechtigt Abänderungen am Werk, Ergänzungen, Erweiterungen oder Veränderungen in der Form, insbesondere des Versmaßes vorzunehmen.
Die Erteilung von Unterlizenzen ist nicht gestattet.
S 5 Bezahlung
Der Auftraggeber bezahlt Joachim P. Harms den vereinbarten Preis für die Gedichterstellung zur Hälfte im Voraus und die andere Hälfte bei Übergabe des Gedichtes. Für jede Verwendung des Gedichtes außerhalb des privaten Rahmens ist eine gesonderte Lizenzgebühr in Höhe der ursprünglichen ersten Lizenzgebühr für das Gedicht ist zu zahlen. Öffentlich in diesem Sinne ist jede Verwendung außerhalb eines privaten Umfeldes, gleich ob gewerblich oder ungewerblich. Erfolgt die öffentliche Verwendung auf mehr als einem Medium ist eine weitere gesonderte Lizenzgebühr in Höhe der ursprünglich ersten Lizenzgebühr für das Gedicht zu zahlen.
Die Lizenzgebühr wird mit Rechnungsstellung fällig.
S 6 Kündigung
Mit Beendigung, insbesondere Kündigung, dieser Vereinbarung entfällt die Lizenzeinräumung durch die vertragliche Vereinbarung mit Joachim P. Harms in vollem Umfang.
Die vorzeitige Kündigung des Werkevertrages im Zeitraum der Werkerstellung ist ausgeschlossen.
Joachim P. Harms hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Auftraggeber ernsthaft und nachhaltig gegen seine Obliegenheiten verstößt oder mit seiner Zahlungsverpflichtung mit mehr als einen Monat in Rückstand gerät. Als Verstöße, die eine außergewöhnliche Kündigung rechtfertigen, gelten insbesondere die unabgestimmte Fälschung oder Abänderung des Gedichttextes, jede unerlaubte Veröffentlichung und Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken, jede Verwendung des Gedichtes im rechtswidrigen Zusammenhang.